Vollmachten · kostenlose Vorlage zum Ausfüllen
Vollmacht
Mit einer Vollmacht erlauben Sie einer anderen Person, in Ihrem Namen zu handeln: Was sie im Rahmen der Vollmacht erklärt, wirkt für und gegen Sie (§ 164 Abs. 1 BGB). Eine Vollmacht braucht grundsätzlich keine besondere Form (§ 167 Abs. 2 BGB), sollte aber schriftlich sein: Legt die bevollmächtigte Person keine Vollmachtsurkunde im Original vor, kann der andere zum Beispiel eine Kündigung zurückweisen (§ 174 BGB).
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Was eine Vollmacht bewirkt
„Eine Willenserklärung, die jemand innerhalb der ihm zustehenden Vertretungsmacht im Namen des Vertretenen abgibt, wirkt unmittelbar für und gegen den Vertretenen“ (§ 164 Abs. 1 BGB). Die bevollmächtigte Person handelt also rechtlich für Sie: Beschreiben Sie deshalb möglichst genau, wofür die Vollmacht gilt.
Die Vollmacht wird durch Erklärung gegenüber der bevollmächtigten Person oder dem Dritten erteilt und bedarf nicht der Form des Geschäfts, auf das sie sich bezieht (§ 167 BGB).
Warum das Original zählt
Legt die bevollmächtigte Person bei einem einseitigen Rechtsgeschäft, etwa einer Kündigung, keine Vollmachtsurkunde vor, kann der Empfänger das Geschäft unverzüglich zurückweisen; es ist dann unwirksam (§ 174 BGB). Geben Sie der Person deshalb die unterschriebene Vollmacht im Original mit. Die Vertretungsmacht aus der Urkunde bleibt bestehen, bis die Urkunde zurückgegeben oder für kraftlos erklärt wird (§ 172 Abs. 2 BGB): Beim Widerruf die Urkunde zurückverlangen.
Wofür diese Vorlage nicht passt
- Vorsorge für Gesundheit und Pflege: Dafür gibt es die Vorsorgevollmacht mit eigenen Anforderungen.
- Bankgeschäfte: Banken verlangen meist ihre eigenen Vollmachtsformulare.
- Grundstücke und Handelsregister: Hier ist häufig eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung nötig.
Für die Zulassungsstelle und die Abholung von Sendungen gibt es eigene Vorlagen: Vollmacht Kfz-Zulassung und Abholvollmacht.
Häufige Fragen
Muss eine Vollmacht notariell beglaubigt werden?
In der Regel nicht: Die Vollmacht bedarf grundsätzlich nicht der Form des Geschäfts, auf das sie sich bezieht (§ 167 Abs. 2 BGB). Für Grundstücksgeschäfte, Handelsregister oder bestimmte Behörden kann aber eine Beglaubigung verlangt werden.
Wie widerrufe ich eine Vollmacht?
Durch Erklärung gegenüber der bevollmächtigten Person oder dem Dritten. Verlangen Sie die Urkunde zurück, denn solange die Person sie vorlegen kann, gilt die Vollmacht gegenüber Dritten fort (§ 172 Abs. 2 BGB). Das Komplettpaket enthält ein Widerrufsschreiben.
Gesetze und amtliche Quellen
- § 164 BGB – Wirkung der Erklärung des Vertreters
- § 167 BGB – Erteilung der Vollmacht
- § 172 BGB – Vollmachtsurkunde
- § 174 BGB – Einseitiges Rechtsgeschäft eines Bevollmächtigten
Stand der Prüfung: 30. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

