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Mahnung und Zahlungserinnerung
Zahlt der Schuldner trotz Fälligkeit nicht, kommt er durch eine Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 1 BGB). Ab dann schuldet er Verzugszinsen von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, bei Geschäften ohne Verbraucher neun Prozentpunkte, und Unternehmen zusätzlich eine Pauschale von 40 Euro (§ 288 BGB). Drei Mahnungen schreibt das Gesetz nicht vor.
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Die Vorschau ist kostenlos. Mit dem Kauf erhalten Sie:
- Ein vollständiges Dokument beim ersten Mal: die nötigen Angaben und Paragrafen stehen schon im Text.
- Eine bearbeitbare Word-Datei und ein druckfertiges PDF: keine Formatierung mehr nötig.
- Eine Anleitung: empfohlener Versandweg, Nachweise zum Aufheben und die Gesetzestexte zum Nachlesen.
- Einen Schritt voraus: Im Komplettpaket sind die unten genannten Folgeschreiben schon mit Ihren Angaben ausgefüllt.
Für wen: Privatleute, Selbstständige und kleine Unternehmen, die auf eine Zahlung warten.
Ihre Bestellung: Dokument fertig zum Unterschreiben – Mahnung und Zahlungserinnerung, digitale Inhalte zum sofortigen Download. Gesamtpreis: 3,90 € inkl. MwSt., einmalige Zahlung, keine Versandkosten, kein Abo. Zahlarten: Kredit- oder Debitkarte, Apple Pay, Klarna oder Link (die im Bezahlfenster von Stripe angezeigten Zahlarten).
- Einmalige Zahlung, kein Abo
- Dateien sofort verfügbar, Link auch per E-Mail
- Gesetzliche Mängelrechte: Bei einem Fehler unsererseits bessern wir nach oder erstatten
Verkäufer: LACANGEL GROUP SAS (Impressum, AGB). Die Zahlung wird von Stripe abgewickelt; die Bezahlseite zeigt den Namen des Zahlungskontos, auf dem Kontoauszug steht „VORLAGENFIX“. Ihre Eingaben dienen nur der Erstellung Ihrer Dateien.
Vor dem Kauf
Warum zahlen, wenn die Vorschau kostenlos ist?
Die Vorschau reicht, wenn Sie nur den Text kopieren möchten. Mit dem Kauf erhalten Sie eine bearbeitbare Word-Datei, ein gestaltetes PDF, die Versandanleitung und im Komplettpaket die ausgefüllten Folgeschreiben.
Und wenn ich mich bei einer Angabe vertue?
Korrigieren Sie sie direkt in der Word-Datei. Liegt der Fehler bei uns, gelten die gesetzlichen Mängelrechte: Wir bessern nach oder erstatten.
Und wenn die E-Mail nicht ankommt?
Ihre Dateien öffnen sich auch direkt nach der Zahlung auf der Bestätigungsseite, und über „Dokumente wiederfinden“ schicken wir die Links erneut.
Wann der Schuldner in Verzug kommt
Leistet der Schuldner auf eine Mahnung nach Fälligkeit nicht, kommt er durch die Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 1 BGB). Ohne Mahnung tritt Verzug unter anderem ein, wenn ein Zahlungstermin nach dem Kalender bestimmt ist (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB), etwa „zahlbar bis 15. Oktober“.
Bei Entgeltforderungen kommt der Schuldner spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug; gegenüber Verbrauchern aber nur, wenn die Rechnung auf diese Folge besonders hingewiesen hat (§ 286 Abs. 3 BGB).
Verzugszinsen und 40-Euro-Pauschale
- Verzugszinsen: fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz pro Jahr (§ 288 Abs. 1 BGB).
- Bei Rechtsgeschäften ohne Verbraucher, für Entgeltforderungen: neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB).
- Ist der Schuldner kein Verbraucher, zusätzlich eine Pauschale von 40 Euro (§ 288 Abs. 5 BGB).
Den aktuellen Basiszinssatz veröffentlicht die Deutsche Bundesbank jeweils zum 1. Januar und 1. Juli. Die Vorlage behält sich die Zinsen „in gesetzlicher Höhe“ vor, damit kein veralteter Zinssatz im Brief steht.
Wie viele Mahnungen?
Das Gesetz verlangt eine Mahnung, um den Verzug auszulösen; die Reihenfolge Erinnerung, Mahnung, letzte Mahnung ist nur Brauch. Wählen Sie im Formular die passende Stufe. Das Komplettpaket enthält die nächsten Stufen schon ausgefüllt. Zahlt der Schuldner gar nicht, ist der nächste Schritt das gerichtliche Mahnverfahren beim zuständigen Mahngericht.
Häufige Fragen
Wie lange sollte die Zahlungsfrist sein?
Üblich sind sieben bis 14 Tage. Das Gesetz schreibt für die Mahnung keine bestimmte Frist vor; wichtig ist ein eindeutiges Datum.
Darf ich Mahngebühren verlangen?
Gegenüber Unternehmen sieht § 288 Abs. 5 BGB eine Pauschale von 40 Euro vor. Gegenüber Verbrauchern gibt es keine solche Pauschale; ersatzfähig sind nur tatsächliche Verzugsschäden, die Vorlage behält sie sich deshalb nur vor.
Gesetze und amtliche Quellen
Stand der Prüfung: 30. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

