Verträge & Abos · kostenlose Vorlage zum Ausfüllen
Kündigung von Handyvertrag und Internetanschluss
Handy- und Internetverträge dürfen höchstens 24 Monate Mindestlaufzeit haben. Hat sich der Vertrag danach stillschweigend verlängert, können Sie ihn jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen, ohne zusätzliche Kosten (§ 56 Abs. 1, 3 und 4 TKG). Die Rufnummernmitnahme leitet Ihr neuer Anbieter ein (§ 59 Abs. 1 TKG).
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Die Vorschau ist kostenlos. Mit dem Kauf erhalten Sie:
- Ein vollständiges Dokument beim ersten Mal: die nötigen Angaben und Paragrafen stehen schon im Text.
- Eine bearbeitbare Word-Datei und ein druckfertiges PDF: keine Formatierung mehr nötig.
- Eine Anleitung: empfohlener Versandweg, Nachweise zum Aufheben und die Gesetzestexte zum Nachlesen.
- Einen Schritt voraus: Im Komplettpaket sind die unten genannten Folgeschreiben schon mit Ihren Angaben ausgefüllt.
Für wen: Kundinnen und Kunden, die Handy, DSL oder Glasfaser kündigen, oft mit Wechsel des Anbieters und Mitnahme der Rufnummer.
Ihre Bestellung: Dokument fertig zum Unterschreiben – Kündigung von Handyvertrag und Internetanschluss, digitale Inhalte zum sofortigen Download. Gesamtpreis: 3,90 € inkl. MwSt., einmalige Zahlung, keine Versandkosten, kein Abo. Zahlarten: Kredit- oder Debitkarte, Apple Pay, Klarna oder Link (die im Bezahlfenster von Stripe angezeigten Zahlarten).
- Einmalige Zahlung, kein Abo
- Dateien sofort verfügbar, Link auch per E-Mail
- Gesetzliche Mängelrechte: Bei einem Fehler unsererseits bessern wir nach oder erstatten
Verkäufer: LACANGEL GROUP SAS (Impressum, AGB). Die Zahlung wird von Stripe abgewickelt; die Bezahlseite zeigt den Namen des Zahlungskontos, auf dem Kontoauszug steht „VORLAGENFIX“. Ihre Eingaben dienen nur der Erstellung Ihrer Dateien.
Vor dem Kauf
Warum zahlen, wenn die Vorschau kostenlos ist?
Die Vorschau reicht, wenn Sie nur den Text kopieren möchten. Mit dem Kauf erhalten Sie eine bearbeitbare Word-Datei, ein gestaltetes PDF, die Versandanleitung und im Komplettpaket die ausgefüllten Folgeschreiben.
Und wenn ich mich bei einer Angabe vertue?
Korrigieren Sie sie direkt in der Word-Datei. Liegt der Fehler bei uns, gelten die gesetzlichen Mängelrechte: Wir bessern nach oder erstatten.
Und wenn die E-Mail nicht ankommt?
Ihre Dateien öffnen sich auch direkt nach der Zahlung auf der Bestätigungsseite, und über „Dokumente wiederfinden“ schicken wir die Links erneut.
Mindestlaufzeit und monatliche Kündigung
Das Telekommunikationsgesetz schützt Verbraucher bei Handy-, DSL-, Kabel- und Glasfaserverträgen:
- Die anfängliche Laufzeit darf 24 Monate nicht überschreiten, und der Anbieter muss vorher auch einen Vertrag mit höchstens zwölf Monaten anbieten (§ 56 Abs. 1 TKG).
- Verlängert sich der Vertrag nach der Mindestlaufzeit stillschweigend, können Sie ihn jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen (§ 56 Abs. 3 TKG).
- Durch diese Kündigung dürfen Ihnen keine Kosten entstehen (§ 56 Abs. 4 TKG).
Vor Ablauf der Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung erst zum Ende der Laufzeit möglich. Die Vorlage kündigt „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ und trifft so in beiden Fällen den richtigen Termin.
Rufnummer mitnehmen
Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme erfolgen unter Leitung des neuen Anbieters (§ 59 Abs. 1 TKG): Sie beauftragen die Mitnahme bei Ihrem neuen Anbieter, der alte muss mitwirken. Der Dienst darf beim Wechsel nicht länger als einen Arbeitstag unterbrochen werden (§ 59 Abs. 2 TKG). Kündigen Sie Ihren Vertrag trotzdem selbst oder lassen Sie das den neuen Anbieter tun, wie es dort angeboten wird.
Kündigen per Button, E-Mail oder Brief
Wenn Sie den Vertrag auf der Website des Anbieters abschließen können, muss es dort einen Kündigungsbutton geben (§ 312k BGB), und die Kündigung wird Ihnen sofort in Textform bestätigt. Per E-Mail oder Brief geht es ebenso. Heben Sie in jedem Fall den Nachweis auf.
Häufige Fragen
Wann kann ich meinen Handyvertrag kündigen?
Zum Ende der Mindestlaufzeit (höchstens 24 Monate) und danach jederzeit mit einer Frist von einem Monat (§ 56 Abs. 3 TKG).
Verliere ich meine Nummer, wenn ich kündige?
Nicht, wenn Sie die Rufnummernmitnahme bei Ihrem neuen Anbieter beauftragen. Der neue Anbieter leitet den Wechsel (§ 59 Abs. 1 TKG); vermerken Sie den Wunsch auch in Ihrer Kündigung.
Gesetze und amtliche Quellen
- § 56 TKG – Vertragslaufzeit, Kündigung
- § 59 TKG – Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme
- § 312k BGB – Kündigungsbutton
Stand der Prüfung: 30. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

