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Wohnen · kostenlose Vorlage zum Ausfüllen

Untermietvertrag für ein Zimmer

Wer als Mieter ein Zimmer untervermietet, braucht die Erlaubnis seines Vermieters (§ 540 Abs. 1 BGB). Entsteht nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse, etwa weil ein Mitbewohner auszieht, kann der Mieter diese Erlaubnis für einen Teil der Wohnung verlangen (§ 553 Abs. 1 BGB). Der Untermietvertrag regelt dann Zimmer, Miete, Kaution und Mitbenutzung zwischen Hauptmieter und Untermieter.

Stand: 4. Oktober 2026 · Geprüft an: gesetze-im-internet.de · für Deutschland

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Leeres Zimmer einer Wohnung
Foto: Yelderberry, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons (zugeschnitten)

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  • Eine Anleitung: empfohlener Versandweg, Nachweise zum Aufheben und die Gesetzestexte zum Nachlesen.
  • Einen Schritt voraus: Im Komplettpaket sind die unten genannten Folgeschreiben schon mit Ihren Angaben ausgefüllt.

Für wen: Hauptmieter, die ein Zimmer ihrer Wohnung untervermieten, und Untermieter, die klare Regeln wollen.

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Sofortiger Download: Mit Klick auf „Zahlungspflichtig bestellen“ verlangen Sie ausdrücklich, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Bereitstellung beginnen, und bestätigen, dass Ihr Widerrufsrecht damit erlischt (§ 356 Abs. 6 BGB).

  • Einmalige Zahlung, kein Abo
  • Dateien sofort verfügbar, Link auch per E-Mail
  • Gesetzliche Mängelrechte: Bei einem Fehler unsererseits bessern wir nach oder erstatten

Verkäufer: LACANGEL GROUP SAS (Impressum, AGB). Die Zahlung wird von Stripe abgewickelt; die Bezahlseite zeigt den Namen des Zahlungskontos, auf dem Kontoauszug steht „VORLAGENFIX“. Ihre Eingaben dienen nur der Erstellung Ihrer Dateien.

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Auf einen Blick: Untermietvertrag für ein Zimmer

  • Preis: Vorschau kostenlos, ohne Konto; Dokument fertig zum Unterschreiben (Word + PDF) 3,90 € inkl. MwSt.; Komplettpaket mit einem Folgeschreiben 5,90 € inkl. MwSt., einmalig, kein Abo.
  • Lieferung: sofort nach der Zahlung als Download, Link zusätzlich per E-Mail, mit Anleitung und Bestellbestätigung.
  • Geprüft an: § 540 BGB, § 553 BGB, § 573c BGB (Links unten unter „Gesetze und amtliche Quellen“).
  • Stand der Prüfung: 4. Oktober 2026, für Deutschland.
  • Hinweis: allgemeine Information, keine Rechtsberatung; Vorlagenfix verschickt nichts für Sie.

Ohne Erlaubnis des Vermieters geht es nicht

„Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten“ (§ 540 Abs. 1 BGB). Eine unerlaubte Überlassung kann ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung des Hauptmietvertrags sein (§ 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB).

Ist nach Abschluss Ihres Mietvertrags ein berechtigtes Interesse entstanden, einen Teil der Wohnung zu überlassen, können Sie die Erlaubnis verlangen (§ 553 Abs. 1 BGB). Der Vermieter darf sie verweigern, wenn in der Person des Untermieters ein wichtiger Grund vorliegt, die Wohnung überbelegt würde oder ihm die Überlassung sonst nicht zuzumuten ist. Er kann sie von einer angemessenen Mieterhöhung abhängig machen (§ 553 Abs. 2 BGB). Das Komplettpaket enthält die Anfrage an den Vermieter.

Kündigung: Welche Frist gilt?

Die Vorlage verweist auf die gesetzlichen Vorschriften, weil die Frist von der Lage abhängt:

  • Grundsätzlich gilt § 573c Abs. 1 BGB: Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats.
  • Ist das Zimmer Teil der Wohnung, die der Hauptmieter selbst bewohnt, und hat er es überwiegend möbliert (und nicht einer Familie überlassen), ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig (§ 573c Abs. 3 in Verbindung mit § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB).

Kaution, Zahlung, Anmeldung

Die Kaution darf höchstens drei Monatsmieten ohne Nebenkosten betragen und in drei Raten gezahlt werden (§ 551 Abs. 1 und 2 BGB). Die Miete ist spätestens bis zum dritten Werktag des Monats fällig (§ 556b Abs. 1 BGB). Für die Anmeldung bei der Meldebehörde stellt der Hauptmieter als Wohnungsgeber die Wohnungsgeberbestätigung aus und nennt dabei den Eigentümer.

Häufige Fragen

Brauche ich für ein WG-Zimmer die Erlaubnis des Vermieters?

Ja, für jede Überlassung an Dritte (§ 540 Abs. 1 BGB). Ist nach Vertragsschluss ein berechtigtes Interesse entstanden, haben Sie für einen Teil der Wohnung einen Anspruch auf die Erlaubnis (§ 553 Abs. 1 BGB).

Wie hoch darf die Kaution sein?

Höchstens das Dreifache der Monatsmiete ohne Nebenkosten; der Untermieter darf in drei Monatsraten zahlen (§ 551 BGB).

Gesetze und amtliche Quellen

Stand der Prüfung: 4. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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1 Wen suchen Sie?

Gut zu wissen: Bei geringem Einkommen gibt es Beratungshilfe (Antrag beim Amtsgericht). Für ein erstes Beratungsgespräch darf eine Anwältin oder ein Anwalt von Verbrauchern ohne Gebührenvereinbarung höchstens 190 Euro verlangen (§ 34 RVG). Ein Mieterverein vor Ort berät seine Mitglieder zu Mietproblemen.