Wenn das Schreiben nicht reicht: Hilfe vom Profi
Ein klares Schreiben löst viele Fälle. Antwortet die Gegenseite nicht, widerspricht sie oder geht es um viel Geld, lohnt sich Unterstützung. So gehen Sie vor – und so wählen Sie die passende Stelle.
Noch kein Schreiben verschickt? Oft genügt es: Vorlage kostenlos ausfüllen, Word + PDF für 3,90 € inkl. MwSt.
1. Erst die günstigen Wege prüfen
- Beratungshilfe: Wer die Kosten einer Beratung nicht aufbringen kann, erhält unter den Voraussetzungen des § 1 BerHG Hilfe für die Wahrnehmung seiner Rechte außerhalb eines Gerichtsverfahrens. Den Antrag stellen Sie beim Amtsgericht.
- Gedeckelte Erstberatung: Ohne Gebührenvereinbarung darf eine Anwältin oder ein Anwalt von Verbrauchern für ein erstes Beratungsgespräch höchstens 190 Euro verlangen, für eine Beratung oder ein schriftliches Gutachten höchstens 250 Euro (§ 34 Abs. 1 RVG).
- Rechtsschutzversicherung: Haben Sie eine, fragen Sie vor dem ersten Termin, ob sie den Fall übernimmt.
- Streit mit einem Unternehmen: Die Universalschlichtungsstelle des Bundes vermittelt zwischen Verbrauchern und Unternehmen, ohne Gerichtsverfahren.
2. Wer hilft wobei?
- Anwältin oder Anwalt: berät, verhandelt, schreibt für Sie und vertritt Sie vor Gericht. Ob jemand als Rechtsanwalt zugelassen ist, zeigt das Amtliche Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer.
- Mieterverein: Die örtlichen Mietervereine beraten ihre Mitglieder zu Mietproblemen wie Nebenkosten, Mieterhöhung, Mängeln oder Kündigung; den Verein vor Ort finden Sie beim Deutschen Mieterbund.
- Verbraucherberatung: Die Verbraucherzentralen beraten zu Verträgen, Abos, Versicherungen und Streit mit Unternehmen; ein Teil der Angebote ist kostenpflichtig.
3. Was Sie vorher fragen sollten
- Was kostet es? Fragen Sie vor dem Gespräch nach den Kosten und ob eine Gebührenvereinbarung gelten soll; bei Mietervereinen nach dem Mitgliedsbeitrag.
- Kennen Sie solche Fälle? Fragen Sie, ob die Stelle regelmäßig mit Ihrem Rechtsgebiet zu tun hat.
- Wie geht es weiter? Einigung, weiteres Schreiben oder Klage: Lassen Sie sich die Schritte und Fristen erklären.
- Was brauche ich? Bringen Sie Ihren Vertrag, Ihre Schreiben mit Zugangsnachweis und die Antworten der Gegenseite mit.
Lieber mit Profi?
Sie möchten das lieber einem Profi überlassen?
Hinterlassen Sie Ihre Anfrage: Ein Partner aus dem passenden Bereich (Anwalt, Mieterverein oder Verbraucherberatung) kann Sie kontaktieren. Die Vermittlung ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Vorlagenfix leitet Ihre Anfrage nur weiter: keine Rechtsberatung, kein versprochenes Ergebnis.
Gut zu wissen: Bei geringem Einkommen gibt es Beratungshilfe (Antrag beim Amtsgericht). Für ein erstes Beratungsgespräch darf eine Anwältin oder ein Anwalt von Verbrauchern ohne Gebührenvereinbarung höchstens 190 Euro verlangen (§ 34 RVG).
Quellen
- § 1 Beratungshilfegesetz (BerHG): Voraussetzungen der Beratungshilfe
- § 34 RVG: Beratung, Gutachten und Mediation (Höchstbeträge für Verbraucher)
- Bundesweites Amtliches Anwaltsverzeichnis (BRAK)
- Deutscher Mieterbund: Mieterverein vor Ort finden
- Verbraucherzentralen: Beratungsangebote
- Universalschlichtungsstelle des Bundes
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.