Wohnen · kostenlose Vorlage zum Ausfüllen
Kündigung der Wohnung (Mieter)
Als Mieter kündigen Sie einen unbefristeten Mietvertrag ohne Begründung mit einer Frist von knapp drei Monaten: Geht die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter ein, endet das Mietverhältnis mit Ablauf des übernächsten Monats (§ 573c Abs. 1 BGB). Die Kündigung muss schriftlich sein, also auf Papier und von allen Mietern eigenhändig unterschrieben (§ 568 Abs. 1 BGB).
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Für wen: Mieterinnen und Mieter, die ausziehen und zum frühestmöglichen Monatsende kündigen möchten, auch zu zweit oder als WG.
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Die Kündigungsfrist für Mieter: der dritte Werktag
Nach § 573c Abs. 1 BGB ist die Kündigung „spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig“. Geht Ihre Kündigung zum Beispiel bis zum dritten Werktag im Oktober ein, endet das Mietverhältnis am 31. Dezember. Kommt sie einen Tag später, verschiebt sich alles um einen Monat.
Für Mieter bleibt es bei dieser Frist, egal wie lange Sie schon in der Wohnung wohnen: Die Verlängerung nach fünf und acht Jahren gilt nur für den Vermieter (§ 573c Abs. 1 Satz 2 BGB). Eine für Sie ungünstigere Vereinbarung im Mietvertrag ist unwirksam (§ 573c Abs. 4 BGB).
Werktage sind Montag bis Samstag, Sonn- und Feiertage zählen nicht. Fällt der dritte Werktag auf einen Samstag, reicht der Zugang am folgenden Werktag (BGH, Urteil vom 27.04.2005, VIII ZR 206/04). Unser Generator rechnet mit den bundesweiten Feiertagen; ein Landesfeiertag kann Ihnen einen Tag mehr geben.
| Kündigung beim Vermieter spätestens am | Mietverhältnis endet am |
|---|---|
| Donnerstag, 3. September 2026 | 30. November 2026 |
| Montag, 5. Oktober 2026 | 31. Dezember 2026 |
| Mittwoch, 4. November 2026 | 31. Januar 2027 |
| Donnerstag, 3. Dezember 2026 | 28. Februar 2027 |
| Dienstag, 5. Januar 2027 | 31. März 2027 |
| Mittwoch, 3. Februar 2027 | 30. April 2027 |
| Mittwoch, 3. März 2027 | 31. Mai 2027 |
| Montag, 5. April 2027 | 30. Juni 2027 |
| Mittwoch, 5. Mai 2027 | 31. Juli 2027 |
| Donnerstag, 3. Juni 2027 | 31. August 2027 |
| Montag, 5. Juli 2027 | 30. September 2027 |
| Mittwoch, 4. August 2027 | 31. Oktober 2027 |
Schriftlich, von allen Mietern unterschrieben
„Die Kündigung des Mietverhältnisses bedarf der schriftlichen Form“ (§ 568 Abs. 1 BGB): ausgedruckt und eigenhändig unterschrieben (§ 126 BGB). Eine E-Mail oder ein Fax genügt nicht.
Haben mehrere Personen den Mietvertrag als Mieter unterschrieben, sollten alle die Kündigung unterschreiben. Tragen Sie die weiteren Mieter im Formular ein: Die Vorlage fügt für jeden eine eigene Unterschriftszeile ein. Richten Sie die Kündigung an alle Vermieter, die im Mietvertrag stehen.
Befristeter Vertrag, Kündigungsverzicht, Mieterhöhung
- Zeitmietvertrag: Ein wirksam befristeter Mietvertrag (§ 575 BGB) endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit und ist vorher nicht ordentlich kündbar. Ist die Befristung unwirksam, gilt der Vertrag als unbefristet (§ 575 Abs. 1 Satz 2 BGB).
- Kündigungsverzicht: Steht im Mietvertrag, dass beide Seiten für eine bestimmte Zeit auf die Kündigung verzichten, prüfen Sie diese Klausel, bevor Sie kündigen.
- Nach einer Mieterhöhung nach § 558 oder § 559 BGB können Sie bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang der Erhöhung außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen; die Erhöhung tritt dann nicht ein (§ 561 Abs. 1 BGB).
Übergabe und Mietkaution
Die Kaution darf höchstens drei Monatsmieten ohne Betriebskosten betragen und muss getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden; die Zinsen stehen dem Mieter zu (§ 551 Abs. 1 und 3 BGB). Eine feste Frist für die Rückzahlung nennt das Gesetz nicht: Der Vermieter darf prüfen, ob er noch Forderungen hat. Die Vorlage bittet deshalb um Abrechnung „nach Beendigung des Mietverhältnisses“; das Komplettpaket enthält die Aufforderung zur Abrechnung für später.
Häufige Fragen
Kann ich meine Wohnung per E-Mail kündigen?
Nein. § 568 Abs. 1 BGB schreibt die schriftliche Form vor. Eine Kündigung per E-Mail, Fax oder SMS beendet den Mietvertrag nicht.
Verlängert sich meine Kündigungsfrist, wenn ich schon lange in der Wohnung wohne?
Nein. Die längeren Fristen nach fünf und acht Jahren gelten nur, wenn der Vermieter kündigt. Als Mieter kündigen Sie immer zum Ablauf des übernächsten Monats, wenn die Kündigung bis zum dritten Werktag zugeht.
Muss ich einen Nachmieter stellen?
Wenn Sie mit der gesetzlichen Frist kündigen, nein. Ein Nachmieter kann nur helfen, wenn Sie früher ausziehen möchten und der Vermieter einem früheren Ende zustimmt.
Wann bekomme ich meine Kaution zurück?
Das Gesetz nennt keine feste Frist. Der Vermieter muss nach dem Auszug über die Kaution abrechnen, darf sich aber eine angemessene Zeit zur Prüfung nehmen, etwa wegen einer noch ausstehenden Betriebskostenabrechnung.
Gesetze und amtliche Quellen
- § 573c BGB – Fristen der ordentlichen Kündigung
- § 568 BGB – Form und Inhalt der Kündigung
- § 551 BGB – Mietsicherheiten
- § 561 BGB – Sonderkündigungsrecht nach Mieterhöhung
- § 575 BGB – Zeitmietvertrag
- BGH, Urteil vom 27.04.2005, VIII ZR 206/04 (Samstag als Werktag) – dejure.org
Stand der Prüfung: 30. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

