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Kündigung einer Versicherung
Eine Versicherung auf unbestimmte Zeit kündigen Sie zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode, meist dem Versicherungsjahr. Die Kündigungsfrist steht im Vertrag und beträgt zwischen einem und drei Monaten (§ 11 Abs. 2 und 3 VVG). Erhöht der Versicherer den Beitrag ohne mehr Leistung, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen (§ 40 Abs. 1 VVG).
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- Eine bearbeitbare Word-Datei und ein druckfertiges PDF: keine Formatierung mehr nötig.
- Eine Anleitung: empfohlener Versandweg, Nachweise zum Aufheben und die Gesetzestexte zum Nachlesen.
- Einen Schritt voraus: Im Komplettpaket sind die unten genannten Folgeschreiben schon mit Ihren Angaben ausgefüllt.
Für wen: Versicherte, die zum Ablauf kündigen oder nach einer Beitragserhöhung ihr Sonderkündigungsrecht nutzen möchten.
Ihre Bestellung: Dokument fertig zum Unterschreiben – Kündigung einer Versicherung, digitale Inhalte zum sofortigen Download. Gesamtpreis: 3,90 € inkl. MwSt., einmalige Zahlung, keine Versandkosten, kein Abo. Zahlarten: Kredit- oder Debitkarte, Apple Pay, Klarna oder Link (die im Bezahlfenster von Stripe angezeigten Zahlarten).
- Einmalige Zahlung, kein Abo
- Dateien sofort verfügbar, Link auch per E-Mail
- Gesetzliche Mängelrechte: Bei einem Fehler unsererseits bessern wir nach oder erstatten
Verkäufer: LACANGEL GROUP SAS (Impressum, AGB). Die Zahlung wird von Stripe abgewickelt; die Bezahlseite zeigt den Namen des Zahlungskontos, auf dem Kontoauszug steht „VORLAGENFIX“. Ihre Eingaben dienen nur der Erstellung Ihrer Dateien.
Vor dem Kauf
Warum zahlen, wenn die Vorschau kostenlos ist?
Die Vorschau reicht, wenn Sie nur den Text kopieren möchten. Mit dem Kauf erhalten Sie eine bearbeitbare Word-Datei, ein gestaltetes PDF, die Versandanleitung und im Komplettpaket die ausgefüllten Folgeschreiben.
Und wenn ich mich bei einer Angabe vertue?
Korrigieren Sie sie direkt in der Word-Datei. Liegt der Fehler bei uns, gelten die gesetzlichen Mängelrechte: Wir bessern nach oder erstatten.
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Ordentliche Kündigung: zum Ende der Versicherungsperiode
Ein Versicherungsvertrag auf unbestimmte Zeit kann „nur für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode gekündigt werden“ (§ 11 Abs. 2 VVG). Die Frist muss für beide Seiten gleich sein und zwischen einem und drei Monaten liegen (§ 11 Abs. 3 VVG); welche gilt, steht in Ihrem Versicherungsschein oder den Bedingungen.
Verlängerungsklauseln dürfen den Vertrag jeweils nur um höchstens ein Jahr verlängern (§ 11 Abs. 1 VVG). Verträge mit mehr als drei Jahren Laufzeit können Sie zum Schluss des dritten und jedes folgenden Jahres mit drei Monaten Frist kündigen (§ 11 Abs. 4 VVG).
Beispiel Kfz-Versicherung: Entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr und beträgt die Frist einen Monat, muss die Kündigung spätestens am 30. November beim Versicherer sein.
Ausnahmen: Für private Kranken- und Zahnzusatzversicherungen gilt § 205 VVG (drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres), für Lebensversicherungen mit laufenden Beiträgen § 168 VVG (jederzeit zum Schluss der Versicherungsperiode).
Sonderkündigung nach Beitragserhöhung
Erhöht der Versicherer den Beitrag auf Grund einer Anpassungsklausel, ohne dass sich der Versicherungsschutz entsprechend ändert, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen, mit sofortiger Wirkung, frühestens aber zum Zeitpunkt der Erhöhung (§ 40 Abs. 1 VVG). Der Versicherer muss Sie auf dieses Recht hinweisen und die Mitteilung spätestens einen Monat vor der Erhöhung schicken. Dasselbe gilt, wenn er den Umfang des Schutzes verringert, ohne den Beitrag zu senken (§ 40 Abs. 2 VVG).
Der Generator prüft die Monatsfrist ab dem Datum, das Sie eingeben, und sperrt den Kauf, wenn sie abgelaufen ist.
Lücken im Versicherungsschutz vermeiden
Kündigen Sie eine Pflichtversicherung wie die Kfz-Haftpflicht erst, wenn der neue Vertrag feststeht. Bei vielen Wechseln übernimmt der neue Versicherer die Kündigung; fragen Sie dort nach, bevor Sie doppelt kündigen.
Häufige Fragen
Wie lange ist die Kündigungsfrist bei einer Versicherung?
Sie steht in Ihrem Vertrag und liegt zwischen einem und drei Monaten zum Ende der Versicherungsperiode (§ 11 Abs. 3 VVG). Die Vorlage kündigt „zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“.
Ich habe eine Beitragserhöhung bekommen. Bis wann kann ich kündigen?
Innerhalb eines Monats, nachdem Ihnen die Mitteilung zugegangen ist (§ 40 Abs. 1 VVG). Geben Sie das Datum im Generator ein: Er zeigt Ihnen den letzten Tag.
Gesetze und amtliche Quellen
- § 11 VVG – Verlängerung, Kündigung
- § 40 VVG – Kündigung bei Prämienerhöhung
- § 205 VVG – Kündigung der Krankenversicherung
- § 168 VVG – Kündigung der Lebensversicherung
Stand der Prüfung: 30. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
