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Kündigung der Vereinsmitgliedschaft
Jedes Mitglied darf aus einem Verein austreten (§ 39 Abs. 1 BGB). Die Satzung kann bestimmen, dass der Austritt nur zum Ende des Geschäftsjahres oder nach einer Kündigungsfrist möglich ist; diese Frist darf höchstens zwei Jahre betragen (§ 39 Abs. 2 BGB). Welche Form nötig ist, regelt ebenfalls die Satzung.
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Die Vorschau ist kostenlos. Mit dem Kauf erhalten Sie:
- Ein vollständiges Dokument beim ersten Mal: die nötigen Angaben und Paragrafen stehen schon im Text.
- Eine bearbeitbare Word-Datei und ein druckfertiges PDF: keine Formatierung mehr nötig.
- Eine Anleitung: empfohlener Versandweg, Nachweise zum Aufheben und die Gesetzestexte zum Nachlesen.
- Einen Schritt voraus: Im Komplettpaket sind die unten genannten Folgeschreiben schon mit Ihren Angaben ausgefüllt.
Für wen: Mitglieder, die aus einem Sport-, Musik- oder anderen Verein austreten möchten.
Ihre Bestellung: Dokument fertig zum Unterschreiben – Kündigung der Vereinsmitgliedschaft, digitale Inhalte zum sofortigen Download. Gesamtpreis: 3,90 € inkl. MwSt., einmalige Zahlung, keine Versandkosten, kein Abo. Zahlarten: Kredit- oder Debitkarte, Apple Pay, Klarna oder Link (die im Bezahlfenster von Stripe angezeigten Zahlarten).
- Einmalige Zahlung, kein Abo
- Dateien sofort verfügbar, Link auch per E-Mail
- Gesetzliche Mängelrechte: Bei einem Fehler unsererseits bessern wir nach oder erstatten
Verkäufer: LACANGEL GROUP SAS (Impressum, AGB). Die Zahlung wird von Stripe abgewickelt; die Bezahlseite zeigt den Namen des Zahlungskontos, auf dem Kontoauszug steht „VORLAGENFIX“. Ihre Eingaben dienen nur der Erstellung Ihrer Dateien.
Vor dem Kauf
Warum zahlen, wenn die Vorschau kostenlos ist?
Die Vorschau reicht, wenn Sie nur den Text kopieren möchten. Mit dem Kauf erhalten Sie eine bearbeitbare Word-Datei, ein gestaltetes PDF, die Versandanleitung und im Komplettpaket die ausgefüllten Folgeschreiben.
Und wenn ich mich bei einer Angabe vertue?
Korrigieren Sie sie direkt in der Word-Datei. Liegt der Fehler bei uns, gelten die gesetzlichen Mängelrechte: Wir bessern nach oder erstatten.
Und wenn die E-Mail nicht ankommt?
Ihre Dateien öffnen sich auch direkt nach der Zahlung auf der Bestätigungsseite, und über „Dokumente wiederfinden“ schicken wir die Links erneut.
Das Recht auszutreten
„Die Mitglieder sind zum Austritt aus dem Verein berechtigt“ (§ 39 Abs. 1 BGB). Die Satzung darf den Austritt an das Ende des Geschäftsjahres oder an eine Kündigungsfrist binden, die aber höchstens zwei Jahre betragen darf (§ 39 Abs. 2 BGB). Lesen Sie deshalb die Satzung Ihres Vereins: Dort stehen Frist, Termin und Form.
Die Vorlage erklärt den Austritt „zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach der Satzung“. So müssen Sie den Termin nicht selbst berechnen, und der Verein nennt ihn in seiner Bestätigung.
Beiträge und Lastschrift
Bis zum Ende der Mitgliedschaft bleiben die Beiträge geschuldet. Widerrufen Sie das Lastschriftmandat zum Ende der Mitgliedschaft, damit danach nichts mehr abgebucht wird, und fordern Sie zu viel eingezogene Beiträge zurück (Schreiben im Komplettpaket).
Häufige Fragen
Wie lange ist die Kündigungsfrist im Verein?
Das bestimmt die Satzung. Sie darf den Austritt auf das Ende des Geschäftsjahres legen oder eine Frist von höchstens zwei Jahren vorsehen (§ 39 Abs. 2 BGB).
Reicht eine E-Mail?
Das hängt von der Satzung ab. Verlangt sie die Schriftform, schicken Sie die ausgedruckte und unterschriebene Kündigung per Post.
Gesetze und amtliche Quellen
Stand der Prüfung: 30. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

