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Arbeit · kostenlose Vorlage zum Ausfüllen

Aufhebungsvertrag

Mit einem Aufhebungsvertrag beenden Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis einvernehmlich, ohne Kündigungsfrist und ohne Kündigungsgrund. Er ist nur wirksam, wenn beide ihn auf Papier eigenhändig unterschreiben (§ 623 BGB). Wer selbst einen Aufhebungsvertrag schließt, riskiert beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit, wenn kein wichtiger Grund vorliegt (§ 159 SGB III).

Stand: 3. Oktober 2026 · Geprüft an: gesetze-im-internet.de · für Deutschland

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Person im Büro, die Notizen auf Papier schreibt
Foto: Shixart1985, CC BY 2.0, via Wikimedia Commons (zugeschnitten)

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  • Ein vollständiges Dokument beim ersten Mal: die nötigen Angaben und Paragrafen stehen schon im Text.
  • Eine bearbeitbare Word-Datei und ein druckfertiges PDF: keine Formatierung mehr nötig.
  • Eine Anleitung: empfohlener Versandweg, Nachweise zum Aufheben und die Gesetzestexte zum Nachlesen.
  • Einen Schritt voraus: Im Komplettpaket sind die unten genannten Folgeschreiben schon mit Ihren Angaben ausgefüllt.

Für wen: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mit ihrem Arbeitgeber ein Ende aushandeln, statt zu kündigen.

Ihre Bestellung: Dokument fertig zum Unterschreiben – Aufhebungsvertrag, digitale Inhalte zum sofortigen Download. Gesamtpreis: 3,90 € inkl. MwSt., einmalige Zahlung, keine Versandkosten, kein Abo. Zahlarten: Kredit- oder Debitkarte, Apple Pay, Klarna oder Link (die im Bezahlfenster von Stripe angezeigten Zahlarten).

  • Einmalige Zahlung, kein Abo
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  • Gesetzliche Mängelrechte: Bei einem Fehler unsererseits bessern wir nach oder erstatten

Verkäufer: LACANGEL GROUP SAS (Impressum, AGB). Die Zahlung wird von Stripe abgewickelt; die Bezahlseite zeigt den Namen des Zahlungskontos, auf dem Kontoauszug steht „VORLAGENFIX“. Ihre Eingaben dienen nur der Erstellung Ihrer Dateien.

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Und wenn ich mich bei einer Angabe vertue?

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Schriftform: beide unterschreiben auf Papier

„Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen“ (§ 623 BGB). Bei einem Vertrag müssen beide Parteien dieselbe Urkunde unterschreiben, oder bei zwei gleichlautenden Exemplaren jede Partei das für die andere bestimmte (§ 126 Abs. 2 BGB). Ein Aufhebungsvertrag per E-Mail ist unwirksam.

Arbeitslosengeld: Sperrzeit und Meldung

Wer das Beschäftigungsverhältnis selbst löst und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig arbeitslos wird, ohne einen wichtigen Grund zu haben, bekommt eine Sperrzeit (§ 159 Abs. 1 Nr. 1 SGB III). Ein Aufhebungsvertrag ist eine solche Lösung. Lassen Sie sich vor der Unterschrift von der Agentur für Arbeit beraten. Außerdem müssen Sie sich spätestens drei Monate vor dem Ende arbeitsuchend melden, bei kürzerem Abstand innerhalb von drei Tagen (§ 38 Abs. 1 SGB III).

Was verhandelt wird

  • Ende: frei vereinbar, eine Kündigungsfrist gilt nicht.
  • Abfindung: gesetzlich nicht vorgeschrieben, reine Verhandlungssache.
  • Freistellung und Resturlaub: bis zum Ende bezahlt freigestellt, Urlaub gewährt oder abgegolten.
  • Zeugnis: Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis (§ 109 GewO).

Lassen Sie den Entwurf vor der Unterschrift prüfen, etwa von einer Fachanwältin für Arbeitsrecht oder Ihrer Gewerkschaft.

Häufige Fragen

Gibt es beim Aufhebungsvertrag eine Kündigungsfrist?

Nein. Das Ende wird vereinbart. Eine zu kurze Frist kann aber beim Arbeitslosengeld Folgen haben; fragen Sie vorher die Agentur für Arbeit.

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Nein, das Gesetz sieht für den Aufhebungsvertrag keine Abfindung vor. Sie ist Verhandlungssache.

Gesetze und amtliche Quellen

Stand der Prüfung: 3. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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