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Vorsorge & Erbe · kostenlose Vorlage zum Ausfüllen

Testament: Muster zum Abschreiben von Hand

Ein Testament ohne Notar ist nur gültig, wenn Sie es vollständig mit der Hand schreiben und eigenhändig unterschreiben (§ 2247 Abs. 1 BGB). Ein am Computer geschriebenes oder ausgedrucktes Testament ist unwirksam, auch wenn Sie es unterschreiben. Diese Vorlage ist deshalb ein Muster zum Abschreiben: Sie stellen den Text hier zusammen und schreiben ihn dann mit Ort, Datum und Unterschrift von Hand ab.

Stand: 3. Oktober 2026 · Geprüft an: gesetze-im-internet.de · für Deutschland

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Füllfederhalter neben einem Briefumschlag auf einem Holztisch
Foto: Petar Milošević, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons (zugeschnitten)

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  • Einen Schritt voraus: Im Komplettpaket sind die unten genannten Folgeschreiben schon mit Ihren Angaben ausgefüllt.

Für wen: Alleinstehende und Ehepaare, die ihren Nachlass ohne Notar regeln möchten und einen sauberen Text zum Abschreiben suchen, der die Formregeln des BGB berücksichtigt.

Ihre Bestellung: Dokument fertig zum Unterschreiben – Testament: Muster zum Abschreiben von Hand, digitale Inhalte zum sofortigen Download. Gesamtpreis: 3,90 € inkl. MwSt., einmalige Zahlung, keine Versandkosten, kein Abo. Zahlarten: Kredit- oder Debitkarte, Apple Pay, Klarna oder Link (die im Bezahlfenster von Stripe angezeigten Zahlarten).

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Von Hand geschrieben, sonst unwirksam

Ohne Notar errichten Sie ein Testament „durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung“ (§ 2247 Abs. 1 BGB). Eigenhändig heißt: Sie schreiben den gesamten Text selbst mit der Hand. Ein Text vom Computer, eine Schreibmaschine, ein Formular zum Ankreuzen oder ein Text, den jemand anderes für Sie schreibt, genügt nicht; auch Ihre Unterschrift darunter rettet ihn nicht. Ein Testament können Sie außerdem nur persönlich errichten (§ 2064 BGB).

  • Ort und Datum: Sie sollen angeben, wann (Tag, Monat, Jahr) und wo Sie das Testament geschrieben haben (§ 2247 Abs. 2 BGB). Fehlt die Angabe und gibt es deshalb Zweifel an der Gültigkeit, etwa weil zwei Testamente sich widersprechen, ist es nur gültig, wenn sich die Zeit anders feststellen lässt (§ 2247 Abs. 5 BGB).
  • Unterschrift: am Ende, mit Vor- und Familiennamen (§ 2247 Abs. 3 BGB).
  • Wer kann? Testieren kann man ab 16 Jahren (§ 2229 Abs. 1 BGB), ein eigenhändiges Testament aber erst als Volljähriger und nur, wer Geschriebenes lesen kann (§ 2247 Abs. 4 BGB). Wer die Bedeutung seiner Erklärung wegen einer Krankheit nicht mehr einsehen kann, kann kein Testament errichten (§ 2229 Abs. 4 BGB).

Deshalb liefert Vorlagenfix beim Testament eine Abschreibvorlage: Sie stellen den Text mit dem Generator zusammen, passen ihn in Word an und schreiben ihn dann von Hand ab.

Einzeltestament oder Berliner Testament?

Ein gemeinschaftliches Testament können nur Ehegatten errichten (§ 2265 BGB) und eingetragene Lebenspartner (§ 10 Abs. 4 LPartG), nicht unverheiratete Paare. Es genügt, wenn einer den Text von Hand schreibt und der andere eigenhändig mitunterschreibt; der Mitunterzeichnende soll Ort und Datum seiner Unterschrift angeben (§ 2267 BGB).

Die bekannteste Form ist das Berliner Testament: Die Partner setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen, dass nach dem Tod des Längstlebenden der gemeinsame Nachlass an Dritte fällt, meist die Kinder. Im Zweifel sind diese dann Erben des zuletzt Versterbenden für den gesamten Nachlass (§ 2269 Abs. 1 BGB).

  • Bindung: Verfügungen, die der eine nicht ohne die des anderen getroffen hätte, sind wechselbezüglich (§ 2270 BGB). Zu Lebzeiten beider kann einer sie nur durch notariell beurkundete Erklärung gegenüber dem anderen widerrufen; nach dem Tod des einen erlischt das Widerrufsrecht grundsätzlich (§ 2271 Abs. 1 und 2, § 2296 BGB). Wollen Sie, dass der Längstlebende die Erben später ändern darf, sagen Sie es im Testament: Die Vorlage fragt danach.
  • Scheidung: Wird die Ehe aufgelöst, ist ein gemeinschaftliches Testament grundsätzlich seinem ganzen Inhalt nach unwirksam, soweit nicht anzunehmen ist, dass die Verfügungen auch für diesen Fall gelten sollten (§ 2268 mit § 2077 BGB).

Der Pflichtteil: wen Sie nicht ganz ausschließen können

Ein Testament kann nahe Angehörige von der Erbfolge ausschließen, aber nicht von jedem Anteil am Wert: Abkömmlinge, die nicht Erben werden, können vom Erben den Pflichtteil verlangen, also die Hälfte des Wertes ihres gesetzlichen Erbteils, in Geld (§ 2303 Abs. 1 BGB). Dasselbe gilt für den Ehegatten und die Eltern, wenn sie ausgeschlossen sind (§ 2303 Abs. 2 BGB). Der Anspruch entsteht mit dem Erbfall (§ 2317 Abs. 1 BGB).

Beim Berliner Testament wichtig: Die Kinder sind beim Tod des ersten Elternteils nicht Erben und können deshalb schon dann ihren Pflichtteil fordern. Viele Ehepaare nehmen deshalb eine Pflichtteilsklausel auf: Wer beim ersten Todesfall gegen den Willen des Überlebenden den Pflichtteil verlangt, soll auch beim zweiten nur den Pflichtteil erhalten. Die Klausel verhindert den Anspruch nicht, sie macht ihn nur unattraktiver.

Erbe, Ersatzerbe, Vermächtnis

  • Erbe ist, wer Ihr Vermögen oder einen Bruchteil davon erhält, auch wenn Sie das Wort „Erbe“ nicht verwenden (§ 2087 Abs. 1 BGB). Geben Sie bei mehreren Erben die Anteile an, zum Beispiel „zu gleichen Teilen“ oder „zur Hälfte“.
  • Wer nur einzelne Gegenstände bekommen soll, ist im Zweifel nicht Erbe (§ 2087 Abs. 2 BGB), sondern Vermächtnisnehmer: Er kann vom Erben die Herausgabe verlangen (§§ 1939, 2147, 2174 BGB).
  • Ersatzerbe: Für den Fall, dass ein Erbe vor Ihnen stirbt oder das Erbe ausschlägt, können Sie einen anderen einsetzen (§ 2096 BGB). Ohne Bestimmung gelten Auslegungsregeln, zum Beispiel für Ihre Kinder § 2069 BGB (an ihre Stelle treten im Zweifel deren Abkömmlinge) und sonst die Anwachsung bei den übrigen Erben (§ 2094 BGB). Die Vorlage schreibt die Regel ausdrücklich hinein.
  • Die Auswahl der Erben dürfen Sie keinem anderen überlassen (§ 2065 Abs. 2 BGB): Nennen Sie die Personen mit Namen und Geburtsdatum.

Aufbewahren, ändern, widerrufen

Ein Testament, das niemand findet, nützt nichts. Auf Ihr Verlangen nimmt das Amtsgericht das eigenhändige Testament in besondere amtliche Verwahrung (§ 2248 BGB); zuständig ist jedes Amtsgericht (§ 344 Abs. 1 Nr. 3 FamFG). Sie erhalten einen Hinterlegungsschein (§ 346 Abs. 3 FamFG), und das Gericht meldet die Verwahrung an das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer (§ 347 Abs. 1 FamFG). Ein Testament in der Schublade wird dort nicht registriert (§ 78d Abs. 3 BNotO). Wer nach dem Tod ein nicht verwahrtes Testament besitzt, muss es unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern (§ 2259 Abs. 1 BGB).

Sie können Ihr Testament jederzeit widerrufen (§ 2253 BGB): durch ein neues Testament (§ 2254 BGB), durch Vernichten der Urkunde (§ 2255 BGB) oder dadurch, dass ein späteres Testament dem früheren widerspricht (§ 2258 Abs. 1 BGB). Klarer ist ein neues Testament, das alle früheren ausdrücklich widerruft; die Vorlage enthält diesen Satz.

Wann der Weg zum Notar sinnvoll ist

Ein eigenhändiges Testament ist kostenlos und gültig, wenn die Form stimmt. Es hat aber Grenzen:

  • Immobilien: Um das Grundbuch auf die Erben umzuschreiben, verlangt das Grundbuchamt in der Regel einen Erbschein. Beruht die Erbfolge auf einem notariellen Testament, genügen meist das Testament und die Niederschrift über die Eröffnung (§ 35 Abs. 1 GBO). Den Erbschein erteilt das Nachlassgericht auf Antrag (§ 2353 BGB), mit eigenen Kosten.
  • Auslegung: Unklare Formulierungen führen nach dem Tod oft zu Streit. Eine Notarin oder ein Notar prüft Ihren Willen und formuliert ihn.
  • Bei einem Unternehmen, Vermögen im Ausland, Kindern aus verschiedenen Beziehungen oder pflegebedürftigen Angehörigen lassen Sie sich beraten.

Häufige Fragen

Ist ein ausgedrucktes und unterschriebenes Testament gültig?

Nein. Ohne Notar muss der gesamte Text eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein (§ 2247 Abs. 1 BGB). Ein ausgedruckter Text ist auch mit Unterschrift unwirksam. Nutzen Sie die Vorlage als Entwurf und schreiben Sie sie von Hand ab.

Können wir als unverheiratetes Paar ein Berliner Testament machen?

Nein. Ein gemeinschaftliches Testament können nur Ehegatten (§ 2265 BGB) und eingetragene Lebenspartner (§ 10 Abs. 4 LPartG) errichten. Unverheiratete Partner schreiben jeder ein eigenes Testament.

Muss ich mein Testament beim Amtsgericht hinterlegen?

Nein, aber es ist der sicherste Weg, dass es gefunden wird. Auf Ihr Verlangen nimmt jedes Amtsgericht es in besondere amtliche Verwahrung (§ 2248 BGB, § 344 Abs. 1 Nr. 3 FamFG), und die Verwahrung wird im Zentralen Testamentsregister vermerkt.

Kann ich mein Kind enterben?

Sie können es von der Erbfolge ausschließen. Es behält aber grundsätzlich den Pflichtteil, also die Hälfte des Wertes seines gesetzlichen Erbteils als Geldanspruch gegen die Erben (§ 2303 Abs. 1 BGB).

Gesetze und amtliche Quellen

Stand der Prüfung: 3. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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