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Verträge & Abos · kostenlose Vorlage zum Ausfüllen

Kündigung schreiben: Vorlage für Verträge und Abos

Eine Kündigung braucht keine Begründung, aber drei Dinge: wer kündigt (mit Kunden- oder Vertragsnummer), welchen Vertrag, und zu welchem Termin, am sichersten „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“. Für die meisten Verbraucherverträge genügt die Textform, also auch eine E-Mail (§ 309 Nr. 13 BGB); Arbeits- und Mietverträge müssen dagegen auf Papier unterschrieben gekündigt werden.

Stand: 30. September 2026 · Geprüft an: gesetze-im-internet.de · für Deutschland

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  • Ein vollständiges Dokument beim ersten Mal: die nötigen Angaben und Paragrafen stehen schon im Text.
  • Eine bearbeitbare Word-Datei und ein druckfertiges PDF: keine Formatierung mehr nötig.
  • Eine Anleitung: empfohlener Versandweg, Nachweise zum Aufheben und die Gesetzestexte zum Nachlesen.
  • Einen Schritt voraus: Im Komplettpaket sind die unten genannten Folgeschreiben schon mit Ihren Angaben ausgefüllt.

Für wen: Alle, die ein Abo, eine Zeitschrift, einen Streaming-Dienst oder einen anderen Vertrag kündigen und eine klare Bestätigung wollen.

Ihre Bestellung: Dokument fertig zum Unterschreiben – Kündigung schreiben: Vorlage für Verträge und Abos, digitale Inhalte zum sofortigen Download. Gesamtpreis: 3,90 € inkl. MwSt., einmalige Zahlung, keine Versandkosten, kein Abo. Zahlarten: Kredit- oder Debitkarte, Apple Pay, Klarna oder Link (die im Bezahlfenster von Stripe angezeigten Zahlarten).

  • Einmalige Zahlung, kein Abo
  • Dateien sofort verfügbar, Link auch per E-Mail
  • Gesetzliche Mängelrechte: Bei einem Fehler unsererseits bessern wir nach oder erstatten

Verkäufer: LACANGEL GROUP SAS (Impressum, AGB). Die Zahlung wird von Stripe abgewickelt; die Bezahlseite zeigt den Namen des Zahlungskontos, auf dem Kontoauszug steht „VORLAGENFIX“. Ihre Eingaben dienen nur der Erstellung Ihrer Dateien.

Vor dem Kauf

Warum zahlen, wenn die Vorschau kostenlos ist?

Die Vorschau reicht, wenn Sie nur den Text kopieren möchten. Mit dem Kauf erhalten Sie eine bearbeitbare Word-Datei, ein gestaltetes PDF, die Versandanleitung und im Komplettpaket die ausgefüllten Folgeschreiben.

Und wenn ich mich bei einer Angabe vertue?

Korrigieren Sie sie direkt in der Word-Datei. Liegt der Fehler bei uns, gelten die gesetzlichen Mängelrechte: Wir bessern nach oder erstatten.

Und wenn die E-Mail nicht ankommt?

Ihre Dateien öffnen sich auch direkt nach der Zahlung auf der Bestätigungsseite, und über „Dokumente wiederfinden“ schicken wir die Links erneut.

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Was in eine Kündigung gehört

  1. Ihr Name und Ihre Anschrift, so wie beim Anbieter hinterlegt;
  2. die Kunden- oder Vertragsnummer, damit der Vertrag eindeutig ist;
  3. der Satz „hiermit kündige ich …“: eine Kündigung muss eindeutig sein, eine Begründung braucht die ordentliche Kündigung nicht;
  4. der Termin: „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ schützt vor einer falsch berechneten Frist;
  5. die Bitte um schriftliche Bestätigung mit dem Enddatum;
  6. Datum und, beim Brief, Ihre Unterschrift.

E-Mail oder Brief? Die Form

Allgemeine Geschäftsbedingungen dürfen für Kündigungen keine strengere Form als die Textform verlangen (§ 309 Nr. 13 Buchst. b BGB). Textform heißt: eine lesbare Erklärung mit Ihrem Namen auf einem dauerhaften Datenträger (§ 126b BGB), also auch eine E-Mail. Wer online einen Vertrag abschließen kann, muss außerdem einen Kündigungsbutton („Verträge hier kündigen“) anbieten (§ 312k BGB); fehlt er, können Sie jederzeit ohne Frist kündigen (§ 312k Abs. 6 BGB).

Ausnahmen: Arbeitsverträge (§ 623 BGB) und Mietverträge über Wohnraum (§ 568 BGB) müssen auf Papier eigenhändig unterschrieben gekündigt werden. Dafür gibt es eigene Vorlagen: Arbeitsvertrag und Wohnung.

Laufzeiten und Fristen bei Abos

Für Verträge über regelmäßige Lieferungen oder Dienstleistungen, die seit dem 1. März 2022 geschlossen wurden (Art. 229 § 60 EGBGB), begrenzt § 309 Nr. 9 BGB die Bindung: höchstens zwei Jahre Erstlaufzeit, eine stillschweigende Verlängerung nur auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von höchstens einem Monat, und eine Kündigungsfrist von höchstens einem Monat vor Ablauf der Erstlaufzeit. Für ältere Verträge gilt die alte Fassung. Ausgenommen sind unter anderem Versicherungsverträge (eigene Vorlage).

Den Zugang beweisen

Die Kündigung wird wirksam, wenn sie dem Anbieter zugeht (§ 130 Abs. 1 BGB). Heben Sie deshalb einen Nachweis auf: die gesendete E-Mail mit Datum, die Bestätigungsseite des Kündigungsbuttons (Sie müssen sie speichern können, § 312k Abs. 3 BGB) oder den Beleg eines Einwurf-Einschreibens.

Häufige Fragen

Muss ich einen Grund für die Kündigung angeben?

Nein, nicht für eine ordentliche Kündigung. Nur bei einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) sollten Sie den Grund kurz nennen.

Was bedeutet „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“?

Die Kündigung wirkt zum frühesten Termin, den der Vertrag erlaubt. So läuft sie nicht ins Leere, falls Sie ein Datum falsch berechnet haben. Der Anbieter nennt Ihnen das Enddatum in der Bestätigung.

Der Anbieter bestätigt meine Kündigung nicht. Was tun?

Heben Sie den Nachweis des Zugangs auf und fordern Sie die Bestätigung schriftlich an. Das Komplettpaket enthält dafür eine Erinnerung und ein Schreiben, mit dem Sie Abbuchungen nach Vertragsende zurückfordern.

Gesetze und amtliche Quellen

Stand der Prüfung: 30. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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